Bitte beachten

Miet- und Stornierungsbedingungen

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Vermietungen unseres Kühlanhängers.

1. Reservierung und Stornierung

Die Reservierung eines Kühlanhängers ist nach Bestätigung durch den Vermieter verbindlich.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 60 Kalendertage vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich.

Bei einer Stornierung weniger als 60 Kalendertage vor Mietbeginn ist der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe zur Zahlung fällig. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund die Stornierung erfolgt.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

2. Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Kühlanhängers eine Kaution in Höhe nach Absprache zu verlangen.

Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Beschädigungen, Verlusten, Reinigungsaufwand, verspäteter Rückgabe oder sonstiger Vertragsverletzungen.

Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.

3. Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet für Schäden am Kühlanhänger einschließlich Anbau- und Zubehörteilen sowie für dessen Verlust, soweit diese in der Zeit von der Übergabe bis zur Rückgabe entstehen und vom Mieter oder von Personen, denen er den Anhänger überlassen hat, zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung, Bedienungsfehlern, Überladung sowie bei Unfall-, Rangier- und Transportschäden.

(2) Bei Diebstahl haftet der Mieter, wenn er den Anhänger nicht ausreichend gegen Diebstahl gesichert hat.

(3) Der Ersatz umfasst die erforderlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Gutachterkosten sowie den Mietausfall für die Dauer der Reparatur. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(4) Für gewöhnliche Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch sowie für Schäden, die bereits im Übergabeprotokoll vermerkt sind, haftet der Mieter nicht.

(5) Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Unfall oder Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.

4. Übergabe und Rückgabe

Der Kühlanhänger wird bei Übergabe gemeinsam besichtigt. Der Zustand wird dokumentiert.

Der Mieter verpflichtet sich, den Kühlanhänger pfleglich zu behandeln und in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er übernommen wurde.

Der Kühlanhänger ist nach Ablauf der Mietzeit vollständig geräumt, besenrein und frei von Verschmutzungen zurückzugeben.

Für außergewöhnliche Verschmutzungen oder erforderliche Nachreinigungen wird eine Reinigungspauschale von mindestens 50,00 EUR berechnet. Weitergehende Kosten bleiben vorbehalten.

5. Verspätete Rückgabe

Wird der Kühlanhänger nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen Kalendertag der verspäteten Rückgabe den vereinbarten Tagesmietpreis zusätzlich zu berechnen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

6. Fahrerlaubnis und Nutzung

Der Mieter bestätigt, dass er oder die von ihm beauftragte Person über eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des Gespanns verfügt.

Der Vermieter ist berechtigt, sich vor Übergabe des Kühlanhängers einen gültigen Personalausweis sowie die erforderliche Fahrerlaubnis vorlegen zu lassen.

7. Weitervermietung

Eine Weitervermietung, Überlassung oder Nutzung durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Bei Verstößen haftet der Mieter weiterhin uneingeschränkt für sämtliche Schäden und Ansprüche.

8. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis der Sitz der Miet Service Meerbusch GbR Gerichtsstand.