BITTE BEACHTEN SIE UNSERE NACHSTEHENDEN BEDINGUNGEN
1. Reservierung und Stornierung
Die Reservierung eines Kühlanhängers ist nach Bestätigung durch den Vermieter verbindlich.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 60 Kalendertage vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich.
Bei einer Stornierung weniger als 60 Kalendertage vor Mietbeginn ist der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe zur Zahlung fällig. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund die Stornierung erfolgt.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Kühlanhängers eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR zu verlangen.
Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Beschädigungen, Verlusten, Reinigungsaufwand, verspäteter Rückgabe oder sonstiger Vertragsverletzungen.
Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.
3. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für sämtliche Schäden am Kühlanhänger einschließlich aller Anbauteile, Zubehörteile und technischen Einrichtungen.
Die Haftung umfasst insbesondere:
• Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung,
• Schäden durch Bedienungsfehler,
• Unfall- und Transportschäden,
• Schäden durch Überladung,
• Verlust oder Diebstahl,
• Schäden an Bereifung, Beleuchtung, Kupplung, Auflaufeinrichtung und Elektrik,
• Schäden durch Dritte, soweit diese dem Verantwortungsbereich des Mieters zuzurechnen sind.
Der Mieter haftet für sämtliche entstandenen Reparatur-, Wiederbeschaffungs-, Transport-, Gutachter- und Ausfallkosten in voller Höhe.
Die Haftung besteht unabhängig davon, ob den Mieter ein eigenes Verschulden trifft, soweit gesetzlich zulässig.
4. Übergabe und Rückgabe
Der Kühlanhänger wird bei Übergabe gemeinsam besichtigt. Der Zustand wird dokumentiert.
Der Mieter verpflichtet sich, den Kühlanhänger pfleglich zu behandeln und in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er übernommen wurde.
Der Kühlanhänger ist nach Ablauf der Mietzeit vollständig geräumt, besenrein und frei von Verschmutzungen zurückzugeben.
Für außergewöhnliche Verschmutzungen oder erforderliche Nachreinigungen wird eine Reinigungspauschale von mindestens 50,00 EUR berechnet. Weitergehende Kosten bleiben vorbehalten.
5. Verspätete Rückgabe
Wird der Kühlanhänger nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen Kalendertag der verspäteten Rückgabe den vereinbarten Tagesmietpreis zusätzlich zu berechnen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
6. Fahrerlaubnis und Nutzung
Der Mieter bestätigt, dass er oder die von ihm beauftragte Person über eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des Gespanns verfügt.
Der Vermieter ist berechtigt, sich vor Übergabe des Kühlanhängers einen gültigen Personalausweis sowie die erforderliche Fahrerlaubnis vorlegen zu lassen.
7. Weitervermietung
Eine Weitervermietung, Überlassung oder Nutzung durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Bei Verstößen haftet der Mieter weiterhin uneingeschränkt für sämtliche Schäden und Ansprüche.
8. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis der Sitz der Miet Service Meerbusch GbR Gerichtsstand.
